BSVI-Präsident bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder
Eine Stunde nahm sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder Zeit, um sich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der VSVI Exkursion nach Berlin gemeinsam mit BSVI-Präsident Bernhard Knoop am 27. Mai dieses Jahres über aktuelle Themen der Verkehrspolitik des Bundes austauschen.
Zentrales Thema des Austausches war das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf nach eigenen Worten ein „Gamechanger“.
“Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Priorisierung”, so Schnieder, “das bedeutet, dass künftig alle wichtigen Infrastrukturverfahren auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse stehen“.
Die Bundesregierung wolle damit sicher stellen, dass die besondere Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben angemessen berücksichtigt wird. Schnieder erinnerte an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit seinem wegweisenden Urteil vom 18. November 2025 (Az. BVerwG 9 A 1.25). Darin wurde die Klage des BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland abgewiesen und der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 in der Eifel zwischen Kelberg und Adenau wurde bestätigt. Die Richter wiesen die naturschutzrechtlichen und klimapolitischen Einwände des BUND zurück. Der Neubau erfülle die Ausnahmebedingungen des Artenschutzes, da er als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes der „öffentlichen Sicherheit“ diene. Das Gesetz habe aber auch weitere Instrumente für ein schnelles Planen und Bauen.
“Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung kann die Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung reduziert werden”, sagte der Bundesverkehrsminister.
Schnieder erwartet, dass die Projekte durch das neue Gesetzes früher baureif werden. “Wir wollen weniger bürokratischen Aufwand. Das EU-Recht wird künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. Unnötige Doppelprüfungen soll es nicht mehr geben”, so Schnieder. Fristen würden eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. “Bei alldem”, sagte Schnieder, "kommt der Umweltschutz nicht zu kurz. Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“
Weitere Themen im fachlichen Austausch mit Peter Braun, Vorsitzender der VSVI-Bezirksgruppe Trier, und Christoph Lehnen, Geschäftsführer der Franz Lehnen GmbH & Co. KG, Sehlem, und Präsidiumsmitglied der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, waren die kritische Entsorgungssituation für teerhaltigen Straßenaufbruch und das ressourcenschonende Kaltasphaltrecycling.
Beim Kaltasphaltrecycling, einem sogenannten “In-situ-Verfahren”, fräsen sogenannte Kaltrecycler den schadhaften Fahrbahnbelag ab, zerkleinern diesen und vermischen den Asphalt direkt vor Ort mit Bindemitteln (Bitumenemulsion oder Zement). Der Vorteil liegt in der Reduzierung von mineralischen Rohstoffen, weniger CO₂-Ausstoß, Schonung wertvoller Deponieflächen und damit geringerer Entsorgungskosten im Vergleich zu konventionellen Sanierungsmethoden.