Compliance-Erklärung

In den VSVI-Landesvereinigungen und deren Dachverband, der Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V., haben sich Ingenieurinnen und Ingenieure mit dem Ziel zusammengeschlossen, eine praxisbezogene Fortbildung in Straßenbau und Verkehrswesen anzubieten, bei den gesellschaftspolitischen Themen des Straßen- und Verkehrswesens mitzuwirken und die berufspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Berufsstandes gemeinsam mit anderen Ingenieursverbänden zu vertreten.

Vor diesem Hintergrund ist es uns, den in Unternehmen, Verwaltungen und Hochschulen tätigen Bau- und Verkehrsingenieuren, ein großes Anliegen, öffentlich Stellung gegen Korruption und Vorteilsnahme zu beziehen und mit dieser unserer Selbstverpflichtung einen Beitrag zur Korruptions­vermeidung leisten.

Werterahmen

  • Wir sind fair im unternehmerischen Wettbewerb und im Verwaltungshandeln. Bei der Vergabe von Aufträgen wird niemand bevorzugt oder behindert.
  • Wir nehmen eine verantwortliche und integere Position in der Gesellschaft und gegenüber unserer Umwelt ein.
  • Wir verschaffen uns keine Vorteile durch eine ungesetzliche oder unethische Ausübung unserer Geschäfte bzw. unserer Verwaltungstätigkeiten.
  • Die Rechtmäßigkeit unseres Handelns ist eine Daueraufgabe, der wir uns verpflichten.
  • Das Zusammentreffen der Ingenieurinnen und Ingenieure in den Vereinigungen und deren Veranstaltungen dient ausschließlich der Fort- und Weiterbildung, der gemeinsamen Wahrung der Interessen unseres Berufsstands und dem kollegialen Austausch.

Beachtung von Recht und Gesetz

  • Wir verpflichten uns dem Grundsatz, unsere Geschäftsziele und unser Verwaltungshandeln mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu verfolgen.
  • Wir tolerieren in Unternehmen und Verwaltung keinerlei Form von Bestechung oder Korruption.
  • Wir halten insbesondere die Regeln des Wettbewerbsrechts ein. Sämtliche Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen, informelle Gespräche oder Gentlemans Agreements, die auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielen, verbieten sich für uns.

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