Pressemitteilung der BSVI zum A 1 Urteil vom 18. November 2025

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 18. November 2025 hat der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt. Für den Planungsabschnitt der A 1 zwischen Adenau und Kelberg besteht jetzt Baurecht.

"Das ist eine gute Nachricht und eine wichtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt“, wertet Bernhard Knoop, Präsident der BSVI -  Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig.

Zwischen den Eifelgemeinden Kelberg und Blankenheim klafft eine 25 Kilometer lange Lücke der Autobahn A 1. Seit Jahrzehnten wird in der Region der Lückenschluss geplant und gefordert.

Der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beklagte Planungsabschnitt zwischen Kelberg und Adenau ist Bestandteil dieser A 1-Autobahnlücke. Die in drei Planungsabschnitte unterteilte Planungstrasse der Eifelautobahn A1 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Durch die Schließung der Autobahnlücke zwischen der Anschlussstelle Blankenheim und der Anschlussstelle Kelberg werden je nach Planungsabschnitt für das Prognosejahr 2025 Belastungen zwischen 24.000 und 33.000 Kfz/d, prognostiziert. Hierdurch werden primär die parallel verlaufenden Bestandsstrecken zum Teil durch enge Ortslagen erheblich entlastet.

Die A1 ist Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes mit dem Anspruch hoher Verkehrsqualität. Der Planungsabschnitt hat zwischen Kelberg und Adenau eine Länge von 10 km und führt durch das Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge". Der Planfeststellungsbeschluss vom 25. Juli 2023 hat u. a. für drei Vogelarten Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung einmal mit der Einstufung des Projektes im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" und betont zugleich das der Lückenschluss gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. In seiner Pressemitteilung betont das Gericht, dass die Schließung von Verbindungslücken in der EU-Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt ist. Darüber hinaus dient danach das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz auch Verteidigungszwecken.

„Mit dem Urteil ist man dem Lückenschluss einer wichtigen nationalen und zugleich europäisches Fernstraßenverbindung ein Stück nähergekommen. Jetzt, wo endlich Baurecht zwischen Kelberg und Adenau vorliegt, muss es zügig in die bauliche Umsetzung gehen“, so Knoop abschließend.

 

Die Pressemitteilung kann unter dem Artikel heruntergeladen werden.

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